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Honorar

Erbenermittlung - Honorar Unser Honorar ist ein reines Erfolgshonorar. Das heißt, es wird erst dann fällig, wenn es tatsächlich zur Auszahlung des Erbes kommt. Vorher werden sämtliche Ausgaben wie z.B. Notar-, Gerichts-, Beurkundungs- und Recherchekosten von uns übernommen, d.h. für den oder die Erben entstehen keinerlei Kosten oder Gebühren.

Die Höhe des vereinbarten Honorars richtet sich nach der Nachlasssumme und dem Aufwand bzw. Schwierigkeitsgrad der Ermittlungen. In der Regel beträgt die Höhe maximal 20 Prozent der Nachlasssumme vor Abzug der Erbschaftssteuer (zuzüglich Mehrwertsteuer), bei Fällen im Ausland bis zu max. 25 Prozent (zzgl. MwSt.).